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07.07.2023

Wasserschutzgebiet Filze: Verfahren dauert an

Sachstandsbericht durch Geologen im Samerberger Gemeinderat

 

Über das Verfahren zur Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebiets wurde nun der Samerberger Gemeinderat informiert. Der Sachverständige Dipl.-Geologe Eduard Eichenseher gab in der jüngsten Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht. Das Wasserrechtsverfahren regelt nicht nur die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets sondern auch die Grundwasserentnahme für die Trinkwasserbrunnen in der Samerberger Filze.

Wie Eichenseher erläuterte, gelte die derzeitige beschränkte Erlaubnis zur Grundwasserentnahme bis Ende 2025. Die Gemeinde darf als Trinkwasserversorger rund 17,5 Liter pro Sekunde fördern, das entspricht einer Gesamtmenge von etwa 260 000 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr aus den drei Brunnen. Diese Menge werde aber derzeit nicht ausgeschöpft.

Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens hat der Sachverständige umfangreiche Antragsunterlagen und Vorschläge zum Trinkwasserschutz eingereicht, das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt Rosenheim prüfen derzeit die Anträge und erarbeiten Auflagen zur Sicherung der Schutzzone und der entsprechenden Überwachungsmaßnahmen.

Der neu gebaute Brunnen 4 gilt nun dank der hohen Leistungsfähigkeit des Brunnens und der guten Ergiebigkeit des Grundwasserleiters als das neue „Herzstück“ der Anlage, so Eichenseher. Er ersetzt den früheren Brunnen 1, der mittlerweile abgedichtet und zurückgebaut wurde. Seither wurden keine bakteriellen Beanstandungen mehr festgestellt.

Wann das Verfahren zur Ausweisung des neuen Schutzgebiets und die dazu gehörige Verordnung fertig ist, ist derzeit aber noch nicht abzusehen. Eine Anhörung der betroffenen Grundbesitzer werde noch erfolgen.
 

Kernforderung zum Brenner Nordzulauf
Ohne eine tiefere Grundsatzdiskussion hat der Samerberger Gemeinderat Kernforderungen zur weiteren Planung des Brenner Nordzulaufs formuliert. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz des Trinkwassers, insbesondere des Quellgebiets bei Steinkirchen. Laut der gültigen Schutzgebietsverordnung sind Tunnelbauwerke dort verboten, erklärte Dipl.-Geologe Eduard Eichenseher die Rechtslage. Die derzeitige Trassenführung sieht ein Tunnel unter dem Samerberg zwischen Nußdorf/Inn und Rohrdorf / Lauterbach vor. Ansonsten erklärte der Samerberger Gemeinderat, dass die verfasste Resolution aus dem Jahr 2021 weiterhin Gültigkeit habe.
 

Vorlage der Jahresrechnung 2022
Die Jahresrechnung 2022 wurde nun dem Samerberger Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt. In dem letzten Haushaltsjahr gab es insgesamt 8,4 Mio Euro Ausgaben und Einnahmen, aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 6,779 Mio Euro und in den Vermögenshaushalt mit 1,627 Mio Euro. Aus dem Verwaltungshaushalt konnte ein Überschuss von knapp 400 000 Euro in den vermögenshaushalt zugeführt werden. Statt 735 000 Euro mussten im Jahr 2022 lediglich 400 000 Euro aus den Rücklagen entnommen werden, erläuterte Susanne Kunz, die Leiterin der Finanzverwaltung. Sie berichtete auch über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Zur weiteren Prüfung wurde die Jahresrechnung 2022 dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

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