Gemeindeverwaltung Dorfplatz 3 83122 Samerberg / Törwang Tel.: 0 80 32 / 98 94 0 Fax: 0 80 32 / 98 94 19 E-Mail: info@samerberg.de Bitte beachten Sie unsere Erklärungen bzgl. den möglichen Datenformaten auf: Datenschutz - Kontakt per Email.
Gäste-Information Dorfplatz 3 / Törwang 83122 Samerberg Telefon: 0 80 32 / 9894-18 E-Mail: gaesteinfo@samerberg.de Bitte beachten Sie unsere Erklärungen bzgl. den möglichen Datenformaten auf: Datenschutz - Kontakt per Email.
Wichtiges und Aktuelles zum Coronavirus Wichtige Informationsquellen für alle Bürger: Ärztliche Hilfe bei Erkrankung: Tel. 116 117 oder www.116117.de Bürgertelefon Stadt und Landkreis Rosenheim unter 08031-365 836 5
Wichtige Informationsquellen und Links: Landkreis Rosenheim: Aktuelle Fallzahlen, FAQs, Coronabeschränkungen und weitere hilfreiche Infos mehr erfahren Aktuelle Allgemeinverfügung, Bekanntmachung Landkreis Rosenheim - Covid-19 Info Testzentren in und um Rosenheim Amtsblätter des Landratsamtes Rosenheim Bayerische Staatskanzlei: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 17.Infektionsschutz Verordnung Bayern_01.10.2022144 KB Sämtliche Ministerialblätter, Änderungen zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung,.... gibt es hier Einreise-Quarantänebestimmungen (Bay. EQV wurde am 13.05.2021 dur ch CoronaEinreiseV abgelöst) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html Sämtliche Ministerialblätter, Änderungen zu coronabedingten Einreiseverordnungen,.... gibt es hier und mit dem Suchwort "EINREISE" hier Einreise_baymbl_15.12.2021164 KB Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Coronainfos Allgemein mehr erfahren Rechtsgrundlagen mehr erfahren Aktuelle Fragen und Antworten des Bayerischen Katastrophenschutzes - gute Aufbereitung sämtlicher Fragen mehr erfahren Bericht aus der Kabinettssitzung - Bayerische Staatsregierung Die Berichte gibt es hier Wichtige Informationsquellen für Gastgeber, Gastwirte: Stand: 27.06.2022: Diese Grundsätzlichen Informationen stellt der DEHOGA Bundesverband auf seiner Seite dar: Für das Gastgewerbe gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. Masken-, Abstands- und oder Testpflichten) mehr. Das heißt: Zur Zeit bestehen keine coronabedingten Einschränkungen in gastronomischen Betrieben, in Clubs und Diskotheken, in Hotels oder auf Veranstaltungen. Gastronom:innen / Hotelinhaber:innen / Veranstalter:innen / Betreiber:innen können jedoch für ihre Gaststätte / Räumlichkeiten / Veranstaltungsorte / Betriebe etc. eine Maskenpflicht oder anderweitige Auflagen selbst festgelegt haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort, ob Regelungen bestehen und was gegebenenfalls zu beachten ist. Informationsquelle: https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/bayern/ Weitere Links und Quellen: Hygienekonzept Beherbergungsbetriebe Rahmenkonzept Beherbergung ab 15.12.2021168 KB Rahmenkonzept Beherbergung_ab 15.06.2021243 KB Hygienekonzept Gastronomie Rahmenkonzept Gastronomie ab 14.12.2021153 KB Rahmenkonzept Gastronomie_ab 21.10.2021179 KB Buchungssystem IRS mehr erfahren Informationen und Linksammlung zum Thema des Chiemsee-Alpenland Tourismusverbandes und weitere Hygienekonzepte mehr erfahren Hygieneplakat zum Aushang für Privatvermieter, Leistungsträger,.. https://www.chiemsee-alpenland.de/partner-bereich/download GEMA Verzicht auf Gebühren mehr erfahren DEHOGA Bayern Interessante Fragen und Antworten - hier ist ein Login erforderlich mehr erfahren mehr erfahren DTV mehr erfahren Informationen des Bayern Tourismus - Verantwortungsvolle Gastgeber Bayern mehr erfahren Sämtliche Rahmenkonzepte - Bayerische Staatsregierung - auf Bayern.Recht mehr erfahren
Vorsicht vor Corona-Fake-Angeboten im Internet Polizei warnt zum Safer Internet Day vor unseriösen Angeboten im Internet – insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Kriminelle versuchen auf viele Arten aus der Corona-Pandemie Gewinn zu schlagen: Mit Phishing-Mails wollen sie an sensible Daten kommen, in Fake-Shops bieten sie minderwertige Medizinprodukte oder unwirksame Arzneimittel gegen COVID-19 an. Die Polizei Brannenburg rät: Auf die Quelle achten und Angebote prüfen. Das durch die Pandemie veränderte und auf Internetshops konzentrierte Kaufverhalten sowie die Informationsflut aus unseriösen Quellen nutzen Kriminelle aus, um Menschen zu betrügen. In Fake-Shops vertreiben sie neben minderwertigen Medizinprodukten auch Arzneimittel, die angeblich vor COVID-19 schützen sollen. In Einzelfällen wurde ein angeblicher Corona-Impfstoff zum Verkauf angeboten, der tatsächlich nicht frei verkäuflich ist. Wir raten dazu, jedes Angebot im Internet und die Seriosität der Anbieter genau zu prüfen. Ein fehlendes Impressum kann beispielsweise ein Hinweis darauf sein, dass der Online-Händler nichts Gutes im Schilde führt. Die Polizei stellt den Bürgerinnen und Bürgern dazu ein breites und kostenloses Informationsangebot zur Verfügung. Wer gut informiert ist, kann sich und andere besser vor Betrug schützen. Empfehlungen der Polizei: Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Impfaktionen in Ihrer Umgebung. Offizielle Stellen sind zum Beispiel: Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch Institut (RKI). Bestellen Sie Medizinprodukte oder Arzneimittel nur bei zugelassenen Internetapotheken. Überprüfen Sie, ob Ihr gewählter Onlineanbieter im Versandapothekenregister (VAR) auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgeführt ist. Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel und Medizinprodukte. Welche das sind, können Sie unter recherchieren. Achten Sie grundsätzlich auf Ihre Daten - sowohl im Internet, als auch im realen Leben. Geben Sie keine Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen oder andere sensible Daten preis. Mehr Informationen über Betrug im Zusammenhang mit Corona finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/corona-straftaten