Buchen
Anreise
Abreise
Personen
Kontakt
01.06.2026

Waldbrandgefahr - Daxenfeuer sind wieder verboten

Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim weist daher darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Verhütung von Bränden ein Anzünden von Daxenfeuern verboten ist. 

Ferner ist zu beachten, dass in der Nähe von Wäldern bei offenen Feuern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollen nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, die Zufahrten in die Wälder sollten frei bleiben. Überdies sollte beachtet werden, dass heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können.

 

Cookie Einstellungen

Wir setzen automatisiert nur technisch notwendige Cookies, deren Daten von uns nicht weitergegeben werden und ausschließlich zur Bereitstellung der Funktionalität dieser Seite dienen.

Außerdem verwenden wir Cookies, die Ihr Verhalten beim Besuch der Webseiten messen, um das Interesse unserer Besucher besser kennen zu lernen. Wir erheben dabei nur pseudonyme Daten, eine Identifikation Ihrer Person erfolgt nicht.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.