Buchen
Anreise
Abreise
Personen
Zimmerart
Kontakt
29.01.2021

Gemeinderat: Neuer Wohnraum für Einheimische

Samerberger Gemeinderat beschließt Bauleitplanungen
in Eßbaum und Grainbach

 

- Neue Kriterien zum Bauland für Einheimische beschlossen-


Einbeziehungssatzung für Eßbaum

Für die Errichtung eines Wohnhauses am südlichen Ortsrand von Eßbaum hat der Samerberger Gemeinderat nun eine Bauleitplanung beschlossen. Mit Hilfe einer „Einbeziehungssatzung“ wird das betreffende Grundstück einer einheimischen Familie zum Innenbereich „einbezogen“. Der Gemeinderat gab dafür in seiner jüngsten Sitzung nun grünes Licht. Dem Entwurf des Planungsbüros Hohmann-Steinert aus Übersee wurde einstimmig zugestimmt.
Entwurf Einbeziehungssatzung Eßbaum 493 KB
 

Bebauungsplan Grainbach-Ost

Ebenso auf den Weg gebracht wurde eine Änderung des Bebauungsplanes Grainbach-Ost. Aufgrund des bereits über 30 Jahre alten bestehenden Bebauungsplans entlang des Kapellenwegs waren die Möglichkeiten für eine bauliche Erweiterungen des Bestands allerdings ausgereizt. Mit der Anhebung der Grund- und Geschossflächenzahlen und der Erweiterung der Baufenster soll nun Platz werden für eine angemessene Wohnraumerweiterung und Nachverdichtung des Plangebiets. Offen blieb in der Beratung des Gemeinderats, ob die angrenzenden Grünflächen von der Gemeinde an die Bauwerber verkauft werden sollen. Hier will man abwarten, ob diese Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen benötigt werden.
Entwurf Änderung Bebauungsplan Grainbach-Ost1.29 MB
 

Samerberg will keine geringere Abstandsflächen – Eigene Satzung erlassen

Auch die Gemeinde Samerberg hat sich im Zuge der Novelle der Bayerischen Bauordnung mit den Neuerungen beim Abstandsflächenrecht beschäftigt. Der Gesetzgeber will ab 1. Februar mit der Einführung verringerter Abstandsflächen eine bauliche Verdichtung ermöglichen. Die neue Bauordnung sieht unter anderem vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert werden. Bei Wohngebäuden würde also künftig das 0,4- fache der Wandhöhe als Abstandsfläche reichen, bei der Einhaltung von einem Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze.
Gleichzeitig ermöglicht es der Gesetzgeber, dass die Kommunen eigene Regelungen mit Hilfe einer Satzung bestimmen können. Davon macht die Gemeinde Samerberg nun auch Gebrauch. Der Gemeinderat votierte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig dafür, eine eigene Satzung zu erlassen. Diese legt nun fest, dass die bisherige Abstandsregelung annähernd beibehalten werden soll. Im Wesentlichen müssen Wohngebäude also auch künftig zumindest auf zwei Gebäudeseiten die volle Wandhöhe als Abstandsfläche zum Nachbarn einhalten. „Verdichtung ja, aber nicht um jeden Preis“, so die einhellige Meinung im Samerberger Gemeinderat. Der Erhalt des Ortsbildes und die Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität waren die Hauptgründe für den Erlass der Satzung, die ebenso zum 1. Februar in Kraft tritt.

Beispiel Alte Abstandsflächen zur Novelle der Bayerischen Bauordnung1.83 MB
 

Korrekturen bei der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Kein Pandemieausschuss

Der Samerberger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Geschäftsordnung geändert. Hintergrund war die Forderung der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim, entsprechende Korrekturen vorzunehmen, um eine rechtssichere Geschäftsordnung zu schaffen. Die Geschäftsordnung wurde um den Bereich „Ausschüsse“ ergänzt. Entsprechende Bestimmungen über die Zusammensetzung, den Aufgabenbereich und den Geschäftsgang der Ausschüsse wurden detailliert festgelegt.
Gestrichen wurde der Sonderausschuss für Ferien- und Pandemiezeiten, außerdem wurde eine korrigierte Regelung mit aufgenommen, die das Landratsamt aus dem Muster des Bayerischen Gemeindetags empfohlen hat: „Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der drei Bürgermeister bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte eine weitere Stellvertretung. Dabei wurden Simon Hager, Thomas Schmid, Christian Staber und Johannes Stuffer benannt.


 

Samerberg erhöht die Parkgebühren – Tagesgebühr jetzt 5 Euro

Die Gemeinde Samerberg hebt die Parkgebühren an. Ein entsprechender Beschluss fiel in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Vorausgegangen waren Beratungen im Tourismusausschuss sowie im Verkehrsausschuss. Die aktuelle Gebührensatzung stammt aus dem Jahr 2017. Nun wird die Tages-Parkgebühr von drei auf fünf Euro angehoben. Der Vorschlag der Verwaltung, eine Halbtagesgebühr mit drei Euro zusätzlich mit aufzunehmen, fand dagegen keine Mehrheit im Gemeinderat. Der Jahresparkausweis kostet künftig 75 statt 50 Euro. Ortsansässige erhalten wie bisher eine Ermäßigung.
Beschlossen hat der Gemeinderat auch, dass die Bezahlung der Parkgebühren neben der Münz-Variante künftig auch mit einer Handy-App möglich sein soll. Hierfür soll nun ein geeigneter Anbieter gefunden werden.
Nicht einig waren sich die Mitglieder des Gemeinderats, wie man in der kommenden Saison mit den Wohnmobilen umgehen soll. Gilt es für die Gemeinde, Stellplätze zur Verfügung zu stellen, oder solle man dies privaten Anbietern überlassen? Die Diskussion hierzu soll in einer der nächsten Sitzungen fortgesetzt werden. Auf jeden Fall werden versuchsweise mobile WC-Anlagen an zwei Parkplätzen installiert.
Auf dem Samerberger Gemeindegebiet hat zum Jahreswechsel der Zweckverband Oberland mit den Verkehrskontrollen begonnen und damit den bisherigen Partner aus Mühldorf abgelöst.

 


Neue Richtlinien zum Bauland für Einheimische

Die Gemeinde Samerberg hat die Richtlinien zur Vergabe von Bauland für Einheimische geändert. Nach verschiedenen Vorberatungen hat das Gremium die Richtlinien in der letzten Sitzung des Gemeinderats verabschiedet.
Dabei mussten die engen Leitlinien beachtet werden, die eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Einheimischen-Modelle erfordert. Im Vordergrund steht deshalb nicht mehr der langjährige Ortsbezug der Bewerber. Die Samerberger Richtlinien beschränken sich künftig auf fünf Hauptkriterien: Hauptwohnsitz und bisheriges ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde, die Anzahl der Kinder, sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Antragsteller. Mit jeweils 40 möglichen Punkten sind die Kriterien Kinder und Ehrenamt am stärksten bewertet, der Ortsbezug wird nur mehr zu 10 Prozent in die Punktetabelle einfließen, Vermögen und Einkommen jeweils zu 5 Prozent.
“Heuer wollen wir voraussichtlich vier Baugrundstücke für Einheimische nach den neuen Richtlinien verkaufen“, gab Bürgermeister Georg Huber bekannt. Zwei Parzellen in Hundham und zwei in Grainbach werden demnächst öffentlich angeboten. Die Bewerbungsfrist habe aber noch nicht begonnen.

Hier die Samerberger Richtlinien Bauland für Einheimische159 KB

Cookie Einstellungen

Wir setzen automatisiert nur technisch notwendige Cookies, deren Daten von uns nicht weitergegeben werden und ausschließlich zur Bereitstellung der Funktionalität dieser Seite dienen.

Außerdem verwenden wir Cookies, die Ihr Verhalten beim Besuch der Webseiten messen, um das Interesse unserer Besucher besser kennen zu lernen. Wir erheben dabei nur pseudonyme Daten, eine Identifikation Ihrer Person erfolgt nicht.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.