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07.09.2023

Illegale Müllablagerung und Sammlungen im Landkreis Rosenheim

Abfallablagerungen im Landkreis Rosenheim sind leider keine Seltenheit

 

Wer illegal Abfall ablagert, muss diesen selbst entfernen und mit einem Bußgeld rechnen.
Solche Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt
oder entsorgt, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit und muss mit
empfindlichen Geldbußen rechnen. Verursacht die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft,
Boden oder Gewässern, handelt es sich sogar um eine Straftat.

Um die Umwelt und die Natur in unserem Landkreis weiter zu schützen, bitten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Sachgebiets Immissionsschutz und Abfallrecht des Landratsamtes Rosenheim auch weiterhin
Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, solche Beobachtungen zu melden und Abfallablagerungen zu vermeiden,
da es kostenlose bzw. kostengünstige Möglichkeiten der Entsorgung im Landkreis Rosenheim gibt.

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie unter www.landkreis-rosenheim.de/umwelt die jeweiligen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Gemeinde. Informationen zur richtigen Abfallentsorgung
und Informationen zu Problemabfällen gibt es unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie in der Abfall-App
des Landkreises Rosenheim.

Müll wird aus dem Auto geworfen

Hinweis: Ungewünschte bzw. illegale Abfallentsorgungen ergeben sich oftmals auch aufgrund nicht angemeldeter
Sammlungen, da in einigen Fällen die Sammler nicht benötigte Gegenstände im Nachhinein, z.B. in Waldgebieten,
entsorgen. Aufgrund dessen werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, bei solchen Sammlungen keine Gegenstände
auf die Straße zu stellen.

 

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