Hohe Waldbrandgefahr: Verbot von Daxenfeuern
Der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen hohe, teils sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weißen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Landratsamt Rosenheim, 18.06.2021