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26.10.2020

7 Tage Inzidenz: Landkreis Rosenheim über 100 Neuinfektionen

Für Landkreise und Städte, deren 7-Tage-Inzidenz über der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, wurden durch die Erweiterung der „Corona-Ampel“ um die Stufe „dunkelrot“ weitere Verschärfungen verfügt.

Am Samstag, den 24.10.2020 hat der Landkreis Rosenheim den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Daher gelten seit Sonntag, den 25.10.2020 für den Landkreis Rosenheim folgende neue Regelungen nach der 7. BayIfSMV:

•    Für Gastronomiebetriebe, Schankwirtschaften und dem Alkoholverkauf an Tankstellen gilt eine erweiterte Sperrstunde von 21 Uhr bis 6 Uhr.

•    Folgende Veranstaltungen dürfen mit maximal 50 Teilnehmern weiterhin stattfinden:
-    Tagungen, Kongresse und sonstige beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen.
-    Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten
-    Veranstaltungen mit absehbarem Teilnehmerkreis, die keine reinen Privatveranstaltungen sind und die keinen feierlichen oder festlichen Charakter aufweisen, (z.B. Parteisitzungen, Gemeinderatssitzungen, Vereinssitzungen) unabhängig vom Veranstaltungsort

•    Bei Sportveranstaltungen ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschränkt.
Weiterhin gilt nach der 7. BayIfSMV auch Folgendes:
•    Private Feiern (Hochzeit, Geburtstage o.ä.) und Kontakte – zuhause wie im öffentlichen Raum - werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.

•    Es gilt eine erweiterte öffentlich-rechtliche Maskenpflicht für folgende Bereiche:
-    in den Begegnungs- und Verkehrsflächen von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich-zugänglichen Gebäuden
-    in den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätten und auch direkt am eigenen Arbeitsplatzlatz, sofern der Mindestabstand (1,5 m) in diesem Bereich nicht zuverlässig und dauerhaft eingehalten werden kann.  
-    bei Tagungen, Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, Kinos und sonstigen Bühnen und für die Zuschauer von Sportveranstaltungen jeweils auch am eigenen Platz
-    In Schulen und Hochschulen für alle Jahrgangsstufen auch am eigenen Platz

Für den Landkreis Rosenheim wurden zudem seit dem 21.10.2020 durch Allgemeinverfügung folgende speziellen Regelungen festgesetzt:
•    Der Besuch von Patienten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen wird auf täglich eine Person beschränkt. Minderjährige Bewohner und Patienten können von Eltern oder Sorgeberechtigten jedoch auch gemeinsam, während fester Besuchszeiten besucht werden.

•    In Kindergärten, Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen gelten die Infektionsschutzmaßnahmen der Stufe 2 des festgelegten Rahmen-Hygieneplans. In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung muss das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei offenen oder teiloffenen Konzepten müssen feste Gruppen gebildet werden.
Im Übrigen gelten weiterhin die Vorschriften der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

 

 

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